Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht
Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht in der Ostschweiz – Ihre Anwälte für umfassende Vertretung
Das Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht betrifft Menschen oft in belastenden physischen und psychischen Ausnahmesituationen – zum Beispiel, wenn die Pensionskasse eine Rente verweigert oder Streitigkeiten zwischen Invalidenversicherung (IV) und beruflicher Vorsorge (BVG) entstehen.
Unser Anwaltsbüro ist in der Ostschweiz, insbesondere in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen, seit vielen Jahrzehnten etabliert und unterstützt Sie kompetent bei anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen.
Sozialversicherungsrecht – Renten, IV, BVG, BU/NBU
Wir vertreten Versicherte in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere bei:
- Invalidität, Erwerbsunfähigkeit und Krankheit
- Berufliche und nichtberufliche Unfälle (BU / NBU)
- Abgelehnten oder gekürzten Renten der Invalidenversicherung (IV)
- Leistungen der Unfallversicherung (UVG)
- Renten und Ansprüchen der Pensionskasse (BVG)
Häufige Streitpunkte sind zudem:
- Gesundheitsverschlechterungen im Verlauf
- Integritätsentschädigungen
- Hilfsmittel und Pflegeleistungen
- Anerkennung des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs
Unsere Anwälte begleiten Sie kompetent durch medizinische Gutachten, formelle Anforderungen, sowie durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren, um Ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35
Haftpflichtrecht – Schadenersatz und Genugtuung
Im Haftpflichtrecht vertreten wir Sie zum Beispiel bei:
- Verkehrsunfällen
- Behandlungsfehlern
- Schäden durch Dritte
Oft verweigern Versicherungen Leistungen oder bestreiten den Schadenumfang. Wir prüfen für Sie:
- Erwerbsausfall
- Haushaltschaden
- Pflegekosten
- Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche
Bei klarer Drittschädigung übernehmen Haftpflichtversicherungen in der Regel auch die notwendigen Anwaltskosten. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es für Geschädigte häufig kaum möglich, ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen – insbesondere vor Gericht.
Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35
Unser Vorgehen – von der Ersteinschätzung bis zur Gerichtsvertretung
Wir begleiten unsere Klientinnen und Klienten von Anfang an:
- Rechtliche Ersteinschätzung
- Korrespondenz mit Versicherungen
- Einsprache- und Beschwerdeverfahren
- Gerichtsvertretung
Dabei prüfen wir sorgfältig Akten, medizinische Gutachten und Versicherungsbedingungen, um Ihre Ansprüche fundiert und konsequent durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35
Warum unsere Anwälte?
Gerade im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht sind Fachwissen und Praxiserfahrung entscheidend. Wir verfügen über die nötige spezifische Weiterbildung und Erfahrung, um Ihre Ansprüche klar, fundiert und mit Nachdruck zu vertreten.
Wenn Sie Fragen zu folgenden Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- IV- oder Unfall-Rente
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Koordination UVG / IV / BVG
- Schadenersatz und Genugtuung
- Versicherungsleistungen
Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35