Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht

Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht in der Ostschweiz – Ihre Anwälte für umfassende Vertretung

Das Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht betrifft Menschen oft in belastenden physischen und psychischen Ausnahmesituationen – zum Beispiel, wenn die Pensionskasse eine Rente verweigert oder Streitigkeiten zwischen Invalidenversicherung (IV) und beruflicher Vorsorge (BVG) entstehen.

Unser Anwaltsbüro ist in der Ostschweiz, insbesondere in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen, seit vielen Jahrzehnten etabliert und unterstützt Sie kompetent bei anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen.


Sozialversicherungsrecht – Renten, IV, BVG, BU/NBU

Wir vertreten Versicherte in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere bei:

  • Invalidität, Erwerbsunfähigkeit und Krankheit
  • Berufliche und nichtberufliche Unfälle (BU / NBU)
  • Abgelehnten oder gekürzten Renten der Invalidenversicherung (IV)
  • Leistungen der Unfallversicherung (UVG)
  • Renten und Ansprüchen der Pensionskasse (BVG)

Häufige Streitpunkte sind zudem:

  • Gesundheitsverschlechterungen im Verlauf
  • Integritätsentschädigungen
  • Hilfsmittel und Pflegeleistungen
  • Anerkennung des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs

Unsere Anwälte begleiten Sie kompetent durch medizinische Gutachten, formelle Anforderungen, sowie durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren, um Ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35


Haftpflichtrecht – Schadenersatz und Genugtuung

Im Haftpflichtrecht vertreten wir Sie zum Beispiel bei:

  • Verkehrsunfällen
  • Behandlungsfehlern
  • Schäden durch Dritte

Oft verweigern Versicherungen Leistungen oder bestreiten den Schadenumfang. Wir prüfen für Sie:

  • Erwerbsausfall
  • Haushaltschaden
  • Pflegekosten
  • Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche

Bei klarer Drittschädigung übernehmen Haftpflichtversicherungen in der Regel auch die notwendigen Anwaltskosten. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es für Geschädigte häufig kaum möglich, ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen – insbesondere vor Gericht.

Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35


Unser Vorgehen – von der Ersteinschätzung bis zur Gerichtsvertretung

Wir begleiten unsere Klientinnen und Klienten von Anfang an:

  1. Rechtliche Ersteinschätzung
  2. Korrespondenz mit Versicherungen
  3. Einsprache- und Beschwerdeverfahren
  4. Gerichtsvertretung

Dabei prüfen wir sorgfältig Akten, medizinische Gutachten und Versicherungsbedingungen, um Ihre Ansprüche fundiert und konsequent durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35


Warum unsere Anwälte?

Gerade im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht sind Fachwissen und Praxiserfahrung entscheidend. Wir verfügen über die nötige spezifische Weiterbildung und Erfahrung, um Ihre Ansprüche klar, fundiert und mit Nachdruck zu vertreten.

Wenn Sie Fragen zu folgenden Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • IV- oder Unfall-Rente
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Koordination UVG / IV / BVG
  • Schadenersatz und Genugtuung
  • Versicherungsleistungen

Wir helfen Ihnen gerne. Tel. +41 52 720 99 35

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